Tipps für Freiberufler zum neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Tipps für Freiberufler zum neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Seit dem 28. Februar 2017 ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) verkündet, welche ab 1. April 2017 in Kraft tritt. Auch die Proteste von Freiberuflerverbänden wie der ADESW und der VSGD (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.) konnten daran nichts mehr ändern. Doch was genau ändert sich mit der Reform des AÜG für Freiberufler in ihrem alltäglichen Arbeitsleben. Der Rechtsanwalt und freiberufliche Autor Kristian Borkert hat die Veränderungen zusammengefasst. Lesen Sie hier die komplette Zusammenfassung.

 

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