Selbständigkeit im Koalitionsvertrag

Eine Übersicht über mögliche Veränderungen für Selbständige in einer Regierung von CDU/CSU und SPD

Nach einer mehr als 23-stündigen Nachtsitzung der Verhandler von CDU, CSU und SPD wurde am Morgen des 7.2.2018 ein Koalitionsvertrag ausgehandelt, der allerdings noch auf die Zustimmung der Mitglieder der SPD wartet.

 

Dazu Carlos Frischmuth, Vorstandsvorsitzender der ADESW: „Der Koalitionsvertrag bekennt sich zur Selbständigkeit und hebt die Leistung der Selbständigen hervor. Nun gilt es, diesem Bekenntnis durch die angesprochene Modernisierung des veralteten und bürokratischen Statusfeststellungsverfahrens schnellstmöglich Taten folgen zu lassen. Eine bessere soziale Absicherung durch eine Anpassung der Altersvorsorge begrüßen wir, wobei es festzuhalten gilt, dass hochqualifizierte, selbständigen Experten und Wissensarbeiter bereits heute ausreichend Vorsorge für ihr Alter treffen. Dies werden wir in Kürze auch im Rahmen einer Studie belegen. Wichtig ist nun, dass der Gesetzgeber sich für mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratiebelastung für Selbständige einsetzt, damit diese weiterhin ihren Beitrag zur Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes leisten können.“

 

Selbständigkeit im Koalitionsvertrag

Selbständigkeit als Rückgrat der Wirtschaft

Im Kapitel VI. „Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen“ identifizieren die drei Koalitionspartner den Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft und versichern Leistungen Selbstständiger „stärker öffentlich anzuerkennen und zu fördern“.

„Selbstständige, Familienunternehmen, Freie Berufe und Handwerk schaffen mit Abstand die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Allgemeinwohl. Wir wollen ihre Leistung künftig noch stärker öffentlich anerkennen und fördern.“ (Koalitionsvertrag, Randziffer 2797ff.)

 

Statusfeststellungsverfahren

Unter der Überschrift „Gute Arbeit 4.0“ versichern die Koalitionspartner, die Digitalisierung „aktiv und unter Einbeziehung der Sozialpartner“ zu gestalten. Zu begrüßen ist , dass sich die drei Verhandlungspartner darauf geeinigt haben, das aufwendige Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige zu entbürokratisieren und zu vereinfachen.

„Das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige wollen wir vereinfachen und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung widerspruchsfrei ausgestalten.“(Koalitionsvertrag, Randziffer 1844ff.)

 

Verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige

Die Koalitionspartner wollen eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einführen. Alternative Formen der Vorsorge müssen insolvenzsicher sein und eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveau garantieren.

„Um den sozialen Schutz von Selbständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z.B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können. Wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen. (Koalitionsvertrag, Randziffer 4306ff)

 

Absenkung der Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sollen abgesenkt und gründerfreundlich ausgestaltet werden.

„Zudem werden wir die Mindestkrankenversichungsbeiträge für kleine Selbstständige reduzieren. Die Belastung durch Renten- und Krankenversicherungsbeiträge soll gründerfreundlich ausgestaltet werden.“ (Koalitionsvertrag, Randziffer 4313ff)